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Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 09.02.2017, 20:27
von j.w.
Weitestgehende Reisefrage.
Mandant soll vom Zoll gefickt werden, er hat aber keinen Bock. Und zwar:

Mandant hat deutche Pass, ist aber Russe. Sein Bruder lebt in Kleipeda, Litauen. Dort hat er natürlich ein Auto. Mandant fährt beruflich oft nach Minsk, Weißrußland. Da ist es für ihn günstiger, er fährt mit der Fähre nach Kleipeda und gurkt dann mit den Karre des Bruders nach Weißrußland.

Er behauptet, für den Grenzübertritt hat er sich eine notarielle Nutzungserlaubnis geben lassen, weil er sonst nicht über die Grenze gelassen wird. Stimmt das? Braucht man sowas?

Jetzt hat ihn nämlich sein Bruder in D besucht. Eines schönen Tages fährt mein Mandant also mit dem Auto des Bruders in D durch die Gegend. der Zoll filzt ihn und findet diesen Vertrag und behauptet nun, die Geschichte oben wäre quatsch. Der Vertrag wäre ein Nutzungsvertrag und das Auto hätte damit seinen gewöhnlichen Standort hier in D. Sonst wäre das Dokument ja sinnlos. Ich behaupte natürlich das Gegenteil. Und bevor wir uns vor Gericht treffen, möchte ich die Geschichte meines Mandanten verifitzieren, habe aber aufgrund der relativ geringen Gebühren keinen Bock, einen allzugroßen Aufriß zu machen.

Weiß zufällig jemand über diese Problematik bescheid?

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 09.02.2017, 22:29
von Aparillo
Ich bin schon zweimal mit einem Auto, das auf meine Mutter zugelassen ist, in Weißrussland gewesen. Eine notarielle Vollmacht wurde nicht verlangt.

Bin mir nicht mal mehr sicher, ob die die vom ADAC bestätigte Vollmacht sehen wollten.
Ansonsten benötigt man den nationalen Fahrzeugschein und eine grüne Karte mit dem Kürzel BY.

Früher war eine notarielle Vollmacht für die Ukraine nötig. Ansonsten fällt mir kein weiteres Land ein. Die Ukraine hat die Vorschrift aber mittlerweile auch abgeschafft

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 09.02.2017, 23:43
von j.w.
mal weg von notariell. Da ist in den entsprechenden Ländern nicht mit dem deutschen Notar vergleichbar. Das ist letztlich nur ein bunter Stempel auf einem privstschriftlichen Vertrag. Geht eher darum, ob man Ärger bekommt, wenn man einfach so ohne Vollmacht und ohne nix mit einem fremden Fz einreist.

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 09.02.2017, 23:55
von keks
sieht zumindest gemäß auswärtigem amt und deutsche botschaft minsk wirklich nicht danach aus, dass man eine vollmacht bräuchte. allerdings könnte das im verhältnis litauen-BY natürlich auch anders sein als deutschland-BY

ist die geschichte mit dem zettel nicht vollkommen irrelevant, wenn ihr nachweisen könnt daß der bruder aktuell wirklich mit dem auto zu besuch ist und das auto daher nicht dauerhaft in deutschland verbleibt?

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 10.02.2017, 00:19
von moep
j.w. hat geschrieben:mal weg von notariell. Da ist in den entsprechenden Ländern nicht mit dem deutschen Notar vergleichbar. Das ist letztlich nur ein bunter Stempel auf einem privstschriftlichen Vertrag. Geht eher darum, ob man Ärger bekommt, wenn man einfach so ohne Vollmacht und ohne nix mit einem fremden Fz einreist.
das motorrad mit dem ich aus der mongolei zurück gefahren bin war ja nicht auf mich angemeldet
bei ein paar grenzen haben sie nachgefragt und mit der vollmacht gings problemlos weiter
scheint nicht 100&ig vorgeschrieben zu sein, aber helfen kanns schon
also nicht komplett an den harren herbei gezogen

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 13.02.2017, 12:51
von Sido
was ist die eigentliche problematik?

solange sich das fahrzeug länger als die hälfte des jahres nicht in EU aufhält sollte alles egal sein meine ich.

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 13.02.2017, 15:03
von j.w.
Der Zoll behauptet einfach mal und will für 2 Jahre Steuern sowie Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung. Ich bin guter Dinge, daß ich den Wahnsinn vor Gericht gestoppt bekomme. Die Behörde selbst ist von ihrer Argumentation voreingenommen.

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 21.06.2017, 13:03
von Aparillo
Und? Was ist draus geworden? Soll ich mal probieren, ohne Vollmacht ins Land zu kommen?

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 21.06.2017, 17:44
von j.w.
Sind jetzt vor dem Finanzgericht gelandet.

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 21.06.2017, 20:09
von Perle
Kafkaesk.

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 21.06.2017, 20:44
von keks
"wenn der deutsche nicht gerade einen verein gründet, dann führt er einen prozess"

das ergebnis würde mich interessieren, sobald entschieden.

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 21.06.2017, 21:38
von j.w.
Den Prozess führen wir ja nur, weil die Zollfozzn Steuern für ein Auto haben wollen, dass ihm nie gehörte.

Fürs Seelenheil ist es von höchster Wichtigkeit, den Kontakt zu Behörden auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 21.06.2017, 23:18
von keks
Die Gegenseite war gemeint :wink:

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 28.07.2017, 20:28
von Aparillo
Aparillo hat geschrieben:Und? Was ist draus geworden? Soll ich mal probieren, ohne Vollmacht ins Land zu kommen?
Die Vollmacht blieb in der Hülle. Kfz-Schein und grüne Karte haben ausgereicht.

Re: Zoll ehemalige GUS

Verfasst: 29.07.2017, 08:08
von j.w.
Hab gestern eine fast exakte gleichlautende Vollmacht für einen Armenier beurkundet. Den Text dieser Vollmacht hat er von einem Zollbeamten bekommen. Mein Mandant klagt immer noch vor dem Finanzgericht gegen den Zoll.