http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... ?nn=210052
österreich:
gestern frage an <zollinfo@bmf.gv.at> um 18:58
Betreff: Überschreitung der Freimengen - Alkohol
Hallo,
ich möchte gerne aus der Ukraine Vodka, Schaumwein und Wein über den Zollfreimengen
als Souvenier mitnehmen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Gibt es dafür vielleicht eine Übersicht analog der Deutschen
(http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... ?nn=210052)
Wo muss ich verzollen (ich nehme an beim erstmaligen Einreisen in die EU?)?
Wie stelle ich es an, wenn ich z.B. über Moldawien nach Rumänien fahre und somit
über ein Drittland, wie verhindere ich, dass ich dort Zoll zahlen muss?
antwort um 21:16
Otto Nessmann hat geschrieben: Sehr geehrter Herr Gruber !
Eine derartige Übersicht über Abgabensätze steht in Österreich leider nicht zur
Verfügung.
Sie müssen mit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Alkoholsteuer als Eingangsabgaben rechnen.
Wodka ist zollfrei, dafür ist Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 20 % und die
Alkoholsteuer in Höhe von 1000 EUR je 100 Liter reiner Alkohol zu bezahlen.
Der Zollsatz für Wein mit einem Alkoholgehalt von 13 vol% oder weniger beträgt 13,1
EUR für 100 Liter.
Der Zollsatz für Schaumwein beträgt 32 EUR je 100 Liter.
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 20 %.
Sie müssen die Waren bei der ersten Eintrittszollstelle in die EU deklarieren.
Bei der Durchreise im Transit müssen Sie die Zollbestimmungen des jeweiligen Landes
beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Vodka 40% : 6l, 1l frei für z.b 5 EUR/l gekauft macht 5 EUR EUST, alkehohlsteuer 5*,4*10=20 EUR = 25 EUR, macht 55 EUR für 6l vodka
rest ist mir zu kompliziert